HBG-holzhausener baugeräte mbh
Baugeräte und Baustoffhandel
Holzhausener Baugeräte mbH, Zuckelhausener Ring 1, 04288 Leipzig, Telefon: +49 34297 49218, Email: info@hbg-leipzig.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reparaturleistungen
Die
nachstehenden
Bedingungen
sind
im
beiderseitigen
Einverständnis
Bestandteil
der
abgeschlossenen
Verträge
über Reparaturleistungen . Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform .
Leistungsbedingungen
1.1 Auftragsauflegung und Fehlerangaben
Bei
der
Auftragserteilung
soll
sich
der
Auftragnehmer
nach
Fehlern
bzw.
deren
Auswirkungen
erkundigen
.
Der
Kunde
soll
darüber
Auskunft
geben
.
Soweit
technisch
möglich
,
wird
dem
Kunden
bei
Auftragserteilung
der
vermutliche
Reparaturpreis
genannt
,
andernfalls
kann
der
Kunde
eine
Kostengrenze
setzen
.
Kann
die
Reparatur
zu
diesen
Kosten
nicht
durchgeführt
werden
,
so
ist
das
Einverständnis
des
Kunden
für
die
weitere
Durchführung
der Reparatur einzuholen .
1.2 Kosten für nicht ausgeführte Aufträge
Da
Fehlersuchzeit
Arbeitszeit
ist
,
wird
der
entstandene
und
zu
belegende
Aufwand
dem
Kunden
in
Rechnung
gestellt
,
wenn
ein
Auftrag
nicht
ausgeführt
werden
kann
,
weil
:
der
beanstandete
Fehler
bei
der
Überprüfung
nicht
auftrat
ein
benötigtes
Ersatzteil
nicht
mehr
zu
beschaffen
ist
der
Kunde
durch
sein
Verschulden
zum
vereinbarten
Termin
nicht
anwesend
war
der
Auftrag
während
der
Ausführung
zurückgezogen
wurde
die
Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind
1.3 Kostenvoranschlag
Verlangt
ein
Kunde
einen
Kostenvoranschlag
und
wird
dann
die
Reparatur
auf
Wunsch
des
Kunden
nicht
ausgeführt
,so
braucht
der
untersuchte
Gegenstand
nicht
mehr
in
den
Ursprungsstand
zurückversetzt
werden
,
wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist .
1.4 Gewährleistung
1.4.1
Nach
erfolgter
Reparatur
und
bei
Übergabe
an
den
Kunden
erfolgt
eine
Einweisungbzw.
Funktionsprobe
des
reparierten Gegenstandes .
1.4.2
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
für
alle
Arbeitsleistungen
sowie
für
eingebautes
Material
6
Monate
ab
dem
Zeitpunkt
der
Übergabe
des
reparierten
Gegenstandes
an
den
Kunden
.
Die
Gewährleistung
bezieht
sich
nur
tatsächlich durchgeführte Reparaturen und das eingebaute Material .
1.4.3
Für
die
im
Außendienst
durchgeführten
Reparaturarbeiten
kann
die
Gewährleistung
nach
besonderer
vertraglicher
Vereinbarung
entfallen
,
soweit
die
werkstattübliche
Überprüfung
des
Reparaturgegenstandes
nicht
möglich
ist
.
Der
Kunde
ist
hierüber
vor
Durchführung
der
Reparatur
zu
informieren
.
Auf
seinen
Wunsch
hin
ist
die Reparatur in der Werkstatt auszuführen .
1.4.4
Für
die
in
der
Werkstatt
ausgeführten
Reparaturen
wird
Gewähr
nur
geleistet
,
wenn
der
Kunde
offensichtliche Mängel unverzüglich rügt .
1.4.5
Der
Anspruch
auf
Gewährleistung
bei
Eingriffen
des
Kunden
oder
Dritter
in
den
Reparaturgegenstand
erlischt
dann
nicht
,
wenn
der
Kunde
eine
entsprechend
substantiierte
Behauptung
des
Verkäufers
,
dass
der
Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe , widerlegt .
1.5 Aufbewahrung
1.5.1
Die
Aushändigung
des
Reparaturgegenstandes
erfolgt
gegen
Vorlage
der
Auftragsbestätigung
oder
des
Abholscheines .
1.5.2
Werden
reparierte
Gegenstände
nicht
innerhalb
von
4
Wochen
nach
der
Abholaufforderung
abgeholt
,
so
kann der Auftragnehmer vom Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld verlangen .
1.6 Lieferung
Wünscht
ein
Kunde
die
Anlieferung
des
reparierten
Gegenstandes
an
einen
bestimmten
Ort
,
so
ist
für
den
Umfang
und
die
Lieferfristen
die
schriftliche
Auftragsbestätigung
bzw.
Rechnung
maßgebend
.
Nebenabreden
oder
Änderungen
,
die
den
Lieferumfang
betreffen
,
müssen
vom
Auftragnehmer
schriftlich
bestätigt
werden
.
Schutzmaßnahmen
für
die
vom
Auftragnehmer
zu
liefernden
reparierten
Gegenstände
,
die
auf
Grund
einschlägiger
Vorschriften
oder
technischer
Notwendigkeiten
erforderlich
sind
,
hat
der
Kunde
auf
eigene
Kosten
und
Gefahr
zu
errichten
.
Dies
gilt
auch
,
wenn
eine
Einweisung
oder
Inbetriebnahme
durch
den
Auftragnehmer
erfolgte .
1.7 Gefahrenübergang und Annahme von Lieferungen
Die
Gefahr
des
Untergangs
oder
Verschlechterung
einer
Lieferung
geht
spätestens
mit
ihrer
Absendung
auf
den
Kunden
über
.
Dies
gilt
auch
für
Teillieferungen
.
Auf
Wunsch
des
Kunden
schließt
der
Auftragnehmer
zu
Lasten
des
Kunden
eine
Transportversicherung
ab
.
Angelieferte
Gegenstände
sind
–
unbeschadet
der
Rechte
aus
den
Gewährleistungsbestimmungen
–
bei
Anlieferung
entgegenzunehmen
,
ansonsten
gerät
der
Kunde
in
Annahmeverzug
.
Der
Auftragnehmer
hat
das
Recht
auf
eine
Entschädigung
bei
Annahmeverzug
,
mindestens
in
Höhe
der
tatsächlichen
Frachtkosten
und
Einlagerungskosten
sowie
bei
Sonderreparaturen
und
speziell
nach
Kundenwunsch
gefertigten
Teilen
mindestens
in
Höhe
der
Beschaffungskosten
und
Kosten
für
die
Weiterverwendung .
1.8 Lieferfristen
Unsere
Lieferfristen
sind
vorbehaltlich
anderer
ausdrücklicher
Vereinbarungen
ohne
Verbindlichkeit
.
Wird
eine
bestimmte
Lieferfrist
schriftlich
vereinbart
,
so
beginnt
diese
mit
dem
Datum
unserer
Auftragsbestätigung
.
Die
Lieferfrist
gilt
als
eingehalten
,
wenn
bis
zu
ihrem
Ablauf
der
Liefergegenstand
den
Betrieb
des
Auftragnehmers
verlassen
hat
oder
dem
Kunden
die
Versandbereitschaft
mitgeteilt
ist
.
Die
Lieferfrist
verlängert
sich
angemessen
bei
unvorhergesehenen
oder
nicht
vom
Auftragnehmer
zu
vertretenden
Ereignissen
(
Ausfall
von
Zulieferern
,
Arbeitskämpfen , Unruhen , Krieg , höhere Gewalt ) .
1.9 Pfandrecht des Auftragnehmers
1.9.1
Der
Auftragnehmer
hat
für
seine
Forderungen
aus
dem
Vertrag
ein
Pfandrecht
an
den
von
ihm
hergestellten
oder
ausgebesserten
Sachen
des
Kunden
,
die
bei
der
Herstellung
oder
zum
Zweck
der
Ausbesserung
in
seinen
Besitz gelangt sind .
1.9.2
Erfolgt
nicht
spätestens
3
Monate
nach
der
Abholaufforderung
die
Abholung
,
entfällt
die
Verpflichtung
zur
weiteren
Aufbewahrung
und
somit
jede
Haftung
für
leicht
fahrlässige
Beschädigung
oder
Untergang
.
Einen
Monat
vor
Ablauf
dieser
Frist
ist
dem
Kunden
eine
Verkaufsandrohung
zuzusenden
.
Der
Auftragnehmer
ist
berechtigt
,
den
Reparaturgegenstand
nach
Ablauf
dieser
Frist
zur
Deckung
seiner
Kosten
zum
Verkehrswert
zu
veräußern
,
etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten .
1.10 Schadenersatz
Soweit
zulässig
,
ist
die
Verpflichtung
des
Auftragnehmers
zur
Leistung
von
Schadenersatz
,
gleich
aus
welchen
Rechtsgrund
,
begrenzt
auf
den
Rechnungswert
seiner
an
dem
schadenstiftenden
Ereignis
unmittelbar
beteiligten
Reparaturleistungen
.
Dies
gilt
nicht
,
soweit
der
Auftragnehmer
nach
zwingenden
gesetzlichen
Vorschriften
wegen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet .
1.11 Höhere Gewalt
Falle
höherer
Gewalt
–
als
solche
gelten
die
Umstände
und
Vorschriften
,
die
mit
der
Sorgfalt
einer
ordentlichen
Betriebsführung
nicht
verhindert
werden
können
–
suspendieren
die
Vertragsverpflichtungen
der
Parteien
für
die
Dauer
der
Störung
und
im
Umfang
ihrer
Wirkung
.
Überschreiten
die
sich
daraus
ergebenen
Verzögerungen
den
Zeitraum
von
6
Wochen
,
so
sind
beide
Vertragspartner
berechtigt
,
hinsichtlich
des
betroffenen
Leistungsumfangs
vom Vertrag zurückzutreten . Sonstige Ansprüche bestehen nicht .
2. Zahlungsbedingungen
2.1
Preise
gelten
stets
ab
Betriebsbesitz
des
Auftragsnehmers
.
Kosten
für
Transport
,
Verpackung
oder
Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet .
2.2
Alle
Rechnungsbeträge
sind
sofort
nach
Rechnungserteilung
in
einer
Summe
zahlbar
.
Für
Teilzahlungskäufe
gelten besondere Vereinbarungen .
2.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen , letztere nur bei besonderer Vereinbarung .
2.4
Zahlungen
gelten
erst
dann
als
geleistet
,
wenn
der
Auftragnehmer
verlustfrei
über
den
geschuldeten
Betrag
verfügen
kann
.
Werden
die
vereinbarten
Zahlungsbedingungen
vom
Kunden
nicht
eingehalten
,
so
hat
dieser
dem Auftragnehmer den Verzugsschaden , mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes , zu ersetzen .
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für
alle
sich
aus
dem
Vertragsverhältnis
unmittelbar
oder
mittelbar
ergebenden
Rechtsstreitigkeiten
gilt
Leipzig
als
Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart .
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kaufvertrag
1.Allgemeines :
Die
Lieferungen
,
Leistungen
und
Angebote
des
Verkäufers
erfolgen
ausschließlich
auf
Grund
dieser
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
.Diese
gelten
somit
auch
für
alle
künftigen
Geschäftsbeziehungen
,
wenn
sie
nicht
nochmals
ausdrücklich
vereinbart
werden
.
Spätestens
mit
der
Entgegennahme
der
Ware
oder
der
Leistung
gelten
diese
Bedingungen
als
angenommen
.Gegenbestätigungen
des
Käufers
unter
Hinweis
auf
seine
Geschäftsbedingungen
bzw.
Einkaufsbedingungen
wird
hiermit
widersprochen.
Abweichungen
von
diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam , wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt .
2.Angebot und Vertragsabschluß
Die
Angebote
des
Verkäufers
sind
freibleibend
und
unverbindlich
.
Im
Falle
der
Erhöhung
der
Gestehungskosten
behält
sich
der
Verkäufer
vor
,
die
Tagespreise
zum
Zeitpunkt
der
Lieferung
in
Rechnung
zu
stellen
.Mangels
besonderer
Vereinbarungen
gelten
unsere
Preise
ab
Werk
,
einschließlich
Verladung
,
jedoch
ausschließlich
Verpackung
.
Der
jeweils
gültige
Mehrwertsteuersatz
ist
in
den
Preisen
nicht
enthalten
.
Er
wird
zusätzlich
erhoben
.
Für
Kleinstbestellungen
mit
einem
Nettoauftragswertes
unter
1000,00
Euro
wird
ein
Mindermengenzuschlag
von
25,00
Euro
berechnet
.Annahmeerklärungen
und
sämtliche
Bestellungen
bedürfen
zur
Rechtswirksamkeit
der
schriftlichen
oder
fernschriftlichen
Bestätigung
des
Verkäufers
.
Das
gleiche
gilt
für
Ergänzungen
,
Abänderungen
oder
Nebenreden.
Zeichnungen
,
Abbildungen
,
Maße
,
Gewichte
oder
sonstige
Leistungen
sind
nur
verbindlich
,
wenn
dies
ausdrücklich
vereinbart
wird
.
Die
Verkaufsangestellten
des
Verkäufers
sind
nicht
befugt
,
mündliche
Nebenabreden
zu
treffen
oder
mündliche
Zusicherungen
zu
geben
,
die
über
den
Inhalt
des
schriftlichen
Vertrages
hinausgeben .
3. Preise und Zahlungen
Soweit
nichts
anderes
angegeben
ist
,
hält
sich
der
Verkäufer
an
die
in
seinem
Angebot
enthaltenen
Preise
30
Tage
ab
deren
Datum
gebunden
.
Maßgebend
sind
die
in
der
Auftragsbestätigung
des
Verkäufers
genannten
Preise
zuzüglich
der
gesetzlichen
Umsatzsteuer
.
Zusätzliche
Lieferungen
und
Leistungen
werden
gesondert
berechnet
.
Unsere
Rechnungen
sind
frei
unserer
Zahlstelle
innerhalb
8
Tagen
nach
Rechnungsdatum
mit
2%
Skonto
oder
innerhalb
von
20
Tagen
nach
Rechnungsdatum
netto
zahlbar
.
Die
Inanspruchnahme
von
Skonto
ist
nur
möglich
,
wenn
keine
überfälligen
Forderungen
mehr
bestehen
.
Wechselschecks
oder
sonstige
Zahlungsversprechen
sowie
Forderungsabtretungen
gelten
als
Zahlung
nur
unter
dem
Vorbehalt
der
Gutschrift
auf
einem
unserer
Konten
.
Kosten
,
die
mit
der
Zahlung
verbunden
sind(Diskontspesen
u.a.)gehen
zu
Lasten
des
Käufers
.
Aufrechnen
kann
der
Besteller
nur
unbestrittene
bzw.
rechtskräftige
Forderungen
.
Kommt
der
Besteller
mit
einer
fälligen
Zahlung
länger
als
einen
Monat
in
Rückstand
,
berechnen
wir
Verzugszinsen
in
Höhe
von
5%
über
dem
geltenden
Diskontsatz
.
Außerdem
sind
wir
berechtigt
,
andere
Forderungen
gegenüber
dem
Besteller
für
fällig
zu
erklären
oder
von
den
Verträgen
mit
Ihm
zurückzutreten
sowie
für
noch
zu
liefernde
Ware
nach
unserem
Ermessen
,
Vorauszahlungen
oder
Sicherheitsleistungen
zu
verlangen
.
Mängelrügen
des
Bestellers
begründen
keine
Zahlungsrückbehaltung .
4. Liefer – und Leistungszeit
Unsere
Lieferfristenangaben
sind
vorbehaltlich
anderer
ausdrücklicher
Vereinbarungen
ohne
Verbindlichkeiten
.
Wird
eine
bestimmte
Lieferfrist
vereinbart
,
so
beginnt
diese
mit
dem
Datum
unserer
Auftragsbestätigung
,
jedoch
nicht
vor
Eingang
etwaiger
vom
Besteller
zu
beschaffender
Unterlagen
(Genehmigungen
,
Freigabeerklärungen
usw.)
Liefer
–und
Leistungsverzögerungen
auf
Grund
höherer
Gewalt
und
auf
Grund
von
Ereignissen
,
die
dem
Verkäufer
die
Lieferung
wesentlich
erschweren
oder
unmöglich
machen
–
hierzu
gehören
insbesondere
Streik
,
Aussperrung
,
behördliche
Anordnung
usw.
auch
wenn
sie
beim
Lieferanten
des
Verkäufers
oder
Unterlieferanten
eintreten
–
hat
der
Verkäufer
auch
bei
verbindlich
vereinbarten
Fristen
und
Terminen
nicht
zu
vertreten
.
Sie
berechtigen
den
Verkäufer
,
die
Lieferung
bzw.
Leistung
um
die
Dauer
der
Behinderung
zuzüglich
einer
angemessenen
Anlaufzeit
hinauszuschieben
oder
wegen
des
noch
nicht
erfüllten
Teiles
ganz
oder
teilweise
vom
Vertrag zurückzutreten . Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt .
5. Gefahrenübergang
Die
Gefahr
des
Untergangs
oder
die
Verschlechterung
einer
Leistung
geht
spätestens
mit
der
Absendung
auf
den
Besteller
über
.
Das
gilt
auch
für
Teillieferungen
.
Auf
Wunsch
des
Bestellers
schließt
der
Lieferer
zu
Lasten
des
Bestellers
eine
Transportversicherung
ab
.
Angelieferte
Gegenstände
sind
–
unbeschadet
der
Rechte
aus
den
Gewährleistungsbestimmungen
-
bei
Andienung
entgegenzunehmen
,
ansonsten
gerät
der
Besteller
in
Annahmeverzug
.
Der
Lieferer
hat
das
Recht
auf
eine
Entschädigung
bei
Annahmeverzug
,
mindestens
in
der
Höhe
der
tatsächlichen
Frachtkosten
,
bei
Sondermaschinen
und
speziell
nach
Bestellerwunsch
gefertigten
Teilen
mindestens in Höhe der Entwicklungskosten und Kosten für die Weiterverwendung .
6. Gewährleistungsbestimmungen
Für
Mängel
der
Lieferung
oder
das
Fehlen
ausdrücklich
zugesicherter
Eigenschaften
halten
wir
unter
Ausschluss
aller
weiteren
Ansprüchen
wie
folgt
:
Wir
liefern
Ersatz
oder
bessern
wahlweise
nach
unserem
Ermessen
alle
diejenigen
Teile
aus
,
die
sich
innerhalb
von
6
Monaten
(bei
Mehrschichtbetrieben
innerhalb
von
3
Monaten
)
seit
Inbetriebnahme
bzw.
Tag
der
Lieferung
nachweisbar
infolge
eines
vor
dem
Gefahrenübergang
liegenden
Umstandes
(insbesondere
wegen
fehlerhafter
Bauart
,
schlechter
Baustoffe
oder
mangelhafter
Ausführung)
als
unbrauchbar
oder
in
ihrer
Brauchbarkeit
nicht
unerheblich
beeinträchtigt
herausstellt
.
Die
Feststellung
solcher
Mängel
ist
uns
unverzüglich
schriftlich
zu
melden
.Im
Austausch
zurückgenommene
Teile
werden
unser
Eigentum
.
Verzögert
sich
der
Versand
,
die
Aufstellung
und
Inbetriebnahme
ohne
unser
Verschulden
,
so
erlischt
unsere
Haftung
spätestens
9
Monate
nach
Gefahrenübergang
.
Für
wesentliche
Zulieferteile
beschränkt
sich
unsere
Haftung
auf
die
Abtretung
der
Haftungsansprüche
,
die
uns
gegen
den
Lieferer
des
Fremderzeugnisses
zustehen
.
Es
wird
keine
Gewähr
übernommen
für
Schäden
,
die
aus
nachfolgenden
Gründen
entstanden
sind
:
ungeeignete
oder
unsachgemäße
Verwendung
,
fehlerhafter
Montage
bzw.
Inbetriebsetzung
durch
den
Besteller
oder
Dritte
,
natürliche
Abnutzung
,
fehlerhafte
oder
nachlässige
Behandlung
,
ungeeignete
Betriebsmittel
,
Verwendung
von
Nicht-Originalersatzteilen
,
uns
unbekannte
schädliche
Umgebungsbedingungen
,
chemische
–
elektrochemische
oder
elektrische
Einflüsse
.
Um
die
uns
nach
billigem
Ermessen
als
notwendig
erscheinenden
Ausbesserungen
und
Ersatzteillieferungen
vornehmen
zu
können
,
muss
uns
der
Besteller
die
Erforderlichen
Zeit
und
Gelegenheit
geben
,
sonst
sind
wir
von
der
Mängelhaftung
befreit
.
Stellt
sich
die
Beanstandung
als
berechtigt
dar
,
so
tragen
wir
die
Materialkosten
des
Ersatzstückes
ab
unserem
Werk
oder
Auslieferungslagers
.
In
jedem
Fall
haften
wir
nur
begrenzt
auf
die
Höhe
des
Auftragwertes
.
Für
Mängel
der
Lieferung
oder
das
Fehlen
ausdrücklich
zugesicherter
Eigenschaften haften wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche
wie folgt :
Wir
liefern
Ersatz
oder
bessern
wahlweise
nach
unserem
Ermessen
alle
diejenigen
Teile
aus
,
die
sich
innerhalb
von
6
Monaten
(bei
Mehrschichtbetrieben
innerhalb
von
3Monaten)
seit
Inbetriebnahme
bzw.
Datum
der
Lieferung
nachweisbar
infolge
eines
vor
dem
Gefahrenübergang
liegenden
Umstandes
(insbesondere
wegen
fehlerhafter
Bauart
,
schlechter
Baustoffe
oder
mangelhafter
Ausführung
)
als
unbrauchbar
oder
in
ihrer
Brauchbarkeit
nicht
unerheblich
beeinträchtigt
herausstellen
.
Die
Feststellung
solcher
Mängel
ist
uns
unverzüglich
schriftlich
zu
melden
.
Im
Austausch
zurückgenommene
Teile
werden
unser
Eigentum
.
Verzögert
sich
der
Versand
,
die
Aufstellung
und
Inbetriebnahme
ohne
unser
Verschulden
,
so
erlischt
unsere
Haftung
spätestens
9
Monate
nach
Gefahrenübergang
.
Für
wesentliche
Zulieferteile
beschränkt
sich
unsere
Haftung
auf
die
Abtretung
der
Haftungsansprüche
,
die
uns
gegen
den
Lieferer
des
Fremderzeugnisses
zustehen
.
Es
wird
keine
Gewähr
übernommen für Schäden , die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind :
Ungeeignete
oder
unsachgemäße
Verwendung
,
fehlerhafte
Montage
bzw.
Inbetriebsetzung
durch
den
Besteller
oder
Dritte
,
natürliche
Abnutzung
,
fehlerhafte
oder
nachlässige
Behandlung
,
ungeeignete
Betriebsmittel
,
Verwendung
von
Nicht
Originalersatzteilen
,
uns
unbekannte
schädliche
Umgebungsbedingungen
,
chemisch
,
elektrochemische
oder
elektrische
Einflüsse
.
Um
die
uns
nach
billigem
Ermessen
als
notwendig
erscheinenden
Ausbesserungen
und
Ersatzteillieferungen
vornehmen
zu
können
,
muss
uns
der
Besteller
die
erforderliche
Zeit
und
Gelegenheit
geben
,
sonst
sind
wir
von
der
Mängelhaftung
befreit
.
Stellt
sich
die
Beanstandung
als
berechtigt
heraus
,
so
tragen
wir
die
Materialkosten
des
Ersatzstückes
ab
unserem
Werk
oder
Auslieferungslager
.
In
jeden
Fall
haften
wir
nur
begrenzt
auf
die
Höhe
des
Auftragswertes
.
Für
das
Ersatzstück
und
die
Ausbesserung
beträgt
die
Gewährleistungsfrist
3
Monate.Sie
läuft
mindestens
bis
zum
Ablauf
der
ursprünglichen
Gewährleistungsfrist
für
den
Liefergegenstand
.
Im
übrigen
sind
Ansprüche
des
Bestellers
auf
Wandlung
,
Minderung
,
Kündigung
oder
Schadenersatzansprüchen
irgendwelcher
Art
,
insbesondere
auch
Ansprüche
auf
Ersatz
eines
nicht
unmittelbar
dem
mangelhaften
Werk
selbst
anhaftenden
Schadens
oder
auf
Ersatz
entgangenen
Gewinns
in
jedem
Fall
ausgeschlossen .
7. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur
Erfüllung
aller
Forderungen
(einschließlich
sämtlicher
Saldoforderungen
aus
Kontokorrent
)
die
dem
Verkäufer
aus
jedem
Rechtsgrund
gegen
den
Käufer
jetzt
oder
künftig
zustehen
,
weder
dem
Verkäufer
die
folgenden
Sicherheiten
gewährt
,
die
er
auf
Verlangen
nach
seiner
Wahl
freigeben
wird
,
soweit
ihr
Wert
die
Forderung
nachhaltig
um
mehr
als
20%
übersteigt
.
Die
Ware
bleibt
Eigentum
des
Verkäufers
.
Verarbeitung
oder
Umbildung
erfolgen
stets
für
den
Verkäufer
als
Hersteller
,
jedoch
ohne
Verpflichtung
für
ihn
.
Erlischt
das
(Mit)-
Eigentum
des
Verkäufers
durch
Verbindung
,
so
wird
bereits
jetzt
vereinbart
,
dass
(Mit)-Eigentum
des
Käufers
an
der
einheitlichen
Sache
wertanteilmäßig
(Rechnungswert)
an
den
Verkäufer
übergeht
.
Der
Käufer
bewahrt
das
(Mit)-Eigentum
des
Verkäufers
unentgeltlich
.
Ware
,
an
der
dem
Verkäufer
(Mit)Eigentum
zusteht
,
wird
im
folgenden
als
Vorbehaltsware
bezeichnet
.Der
Käufer
ist
berechtigt
,
die
Vorbehaltsware
im
ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
zu
verarbeiten
und
zu
veräußern
,
so
lange
er
nicht
im
Verzug
ist
.
Pfändungen
oder
Sicherheitsübereignungen
sind
unzulässig
.
Die
aus
dem
Weiterverkauf
oder
einem
sonstigen
Rechtsgrund
(Versicherung
,
unerlaubte
Handlungen)
bezüglich
der
Vorbehaltware
entstehende
Forderungen
(einschließlich
sämtlicher
Saldoforderungen
aus
Kontokorrent
)
tritt
der
Käufer
bereits
jetzt
sicherungshalber
in
vollem
Umfang
an
den
Verkäufer
ab
.
Der
Verkäufer
ermächtigt
ihn
widerruflich
,
die
an
den
Verkäufer
abgetretenen
Forderungen
für
dessen
Rechnung
in
eigenem
Namen
einzuziehen
.
Die
Einziehungsermächtigung
kann
nur
widerrufen
werden
,
wenn
der
Käufer
seinen
Zahlungsverpflichtungen
nicht
ordnungsgemäß
nachkommt
.
Beim
Zugriff
Dritter
auf
die
Vorbehaltsware
wird
der
Käufer
auf
das
Eigentum
des
Verkäufers
hingewiesen
und
diesen
unverzüglich
benachrichtigen
.Bei
vertragswidrigen
Verhalten
des
Käufers
,
insbesondere
Zahlungsverzug
,
ist
der
Verkäufer
berechtigt
,
die
Vorbehaltsware
zurückzunehmen
und
gegebenenfalls
Abtretung
der
Herausgabe
des
Käufers
gegen
Dritte
zu
verlangen
.
In
der
Zurücknahme
sowie
in
der
Pfändung
der
Vorbehaltsware
durch
den
Verkäufer
liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag .
8. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche
aus
positiver
Forderungsverletzung
,
aus
Verschulden
bei
Vertragsabschluß
und
aus
unerlaubter
Handlung
sind
sowohl
gegen
den
Verkäufer
als
auch
gegen
dessen
Erfüllungs–
bzw.
Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen
,
soweit
nicht
vorsätzliches
oder
grobfahrlässiges
Handeln
vorliegt
.Dies
gilt
auch
für
Schadensersatzansprüche
wegen
Nichterfüllung
,
allerdings
nur
insoweit
,
als
der
Ersatz
von
mittelbaren
oder
Mangelfolgeschäden
verlangt
wird
.
Es
sei
denn
,
die
Haftung
beruht
auf
Zusicherung
,
die
dem
Käufer
gegen
das Risiko bei solchen Schäden absichern soll .
Jede Haftung wird auf den , bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt .
9. Anwendbares Recht – Gerichtstand – Teilnichtigkeit
Für
die
Geschäftsbedingungen
und
den
gesamten
Rechtsbeziehungen
zwischen
Verkäufer
und
Käufer
gelten
das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland
.
Soweit
der
Käufer
Vollkaufmann
im
Sinne
des
Handelsgesetzbuches
,
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechtes
oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist
,
ist
Leipzig
ausschließlich
Gerichtsstand
für
alle
sich
aus
dem
Vertragsverhältnis
unmittelbar
oder
mittelbar
ergebenden
Streitigkeiten
.
Sollte
eine
Bestimmung
an
diesen
Geschäftsbedingungen
oder
einer
Bestimmung
im
Rahmen
sonstiger
Vereinbarungen
unwirksam
sein
oder
werden
,
so
wird
hiervon
die
Wirksamkeit
aller
sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt .